VERTRAGLICHE GRUNDLAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Für die Erstellung und Bereitstellung von Immobilienvideos durch CineImmo

Stand: 19. September 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Anbieter der nachfolgend beschriebenen Leistungen ist:

CineImmo.com

Inhaber: Tobias Bröcker
Am Osterbruch 11
21714 Hammah
E-Mail: hallo@cineimmo.com
Telefon: +49 (0) 155-677-5175-8

– nachfolgend „CineImmo“ –.

1.2 Diese AGB gelten für Verträge über die individuelle Erstellung und digitale Bereitstellung von Immobilienvideos und ergänzenden Videoinhalten aus vom Kunden bereitgestellten Fotografien, Texten, Logos und sonstigen Materialien. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 „Kunde“ im Sinne dieser AGB ist ausschließlich eine Person oder Organisation nach Ziffer 1.2, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Mit Abgabe der Bestellung bestätigt der Kunde seine Unternehmereigenschaft. CineImmo ist berechtigt, geeignete Nachweise anzufordern und Bestellungen abzulehnen, wenn die Unternehmereigenschaft nicht hinreichend belegt ist. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten.

1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn CineImmo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5 CineImmo nimmt über die reguläre Bestellstrecke ausschließlich Bestellungen von Unternehmern mit Sitz in Deutschland an. Aufträge von Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands bedürfen einer vorherigen individuellen Vereinbarung.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 CineImmo erstellt auf Grundlage der vom Kunden eingereichten Ausgangsmaterialien individuell bearbeitete, cinematische Videoinhalte für die Präsentation einer Immobilie. Die konkrete Leistung ergibt sich aus der im Bestellprozess gewählten Paketbeschreibung, den dort angezeigten technischen Merkmalen und etwaigen ausdrücklich vereinbarten Zusatzleistungen.

2.2 Je nach gebuchtem Paket können insbesondere ein Hauptvideo im Querformat, Hochformatfassungen, Social-Media-Clips, Musik- und Sounddesign, Branding, eingeblendete Objektdaten oder besondere Animationen geschuldet sein. Maßgeblich ist die bei Abgabe der Bestellung angezeigte Leistungsbeschreibung.

2.3 Die Videoinhalte dienen der werblichen und informativen Präsentation der jeweiligen Immobilie. CineImmo erbringt keine Maklerleistung, keine Immobilienbewertung und keine Beratung über rechtlich erforderliche Angaben in Immobilienanzeigen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, Zahl von Anfragen, Vermarktungsdauer oder ein Verkaufs- bzw. Vermietungserfolg, wird nicht geschuldet.

2.4 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – etwa die Herausgabe offener Projektdateien, Rohdateien, Prompts, Zwischenstände oder separat lizenzierter Produktionsbestandteile – sind nicht Bestandteil des Vertrags.

3. KI-gestützte und manuelle Bearbeitung

3.1 CineImmo kombiniert manuelle Sichtung, gestalterische Planung, Videoschnitt und weitere Postproduktion mit KI-gestützten Verfahren. Die Ausgangsmaterialien können dabei unter anderem animiert, perspektivisch bewegt, retuschiert, maskiert oder in unterschiedliche Formate übertragen werden. CineImmo ist bestrebt, keine sachlich relevanten Eigenschaften der Immobilie hinzuzuerfinden.

3.2 Ziel der Bearbeitung ist eine hochwertige und möglichst wirklichkeitsnahe Inszenierung auf Basis der eingereichten Originalmaterialien. CineImmo prüft die erstellten Inhalte vor der Bereitstellung mit angemessener Sorgfalt auf eine realistische und authentische Darstellung. Trotz dieser Prüfung können bei KI-gestützten Bearbeitungen technisch bedingte Abweichungen, Artefakte oder sonstige Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine vollständig fehlerfreie KI-Bearbeitung wird nicht garantiert.

3.3 Erkennt CineImmo, dass eine gewünschte Bewegung oder Bearbeitung mit dem bereitgestellten Material nicht sachgerecht oder nicht in der vereinbarten Qualität umsetzbar ist, darf CineImmo die konkrete Umsetzung anpassen und den Kunden erforderlichenfalls um weiteres Material oder eine Entscheidung bitten. Der vereinbarte Leistungsumfang bleibt im Übrigen unberührt.

3.4 Vor einer Veröffentlichung hat auch der Kunde die bereitgestellten Videoinhalte mit der tatsächlichen Immobilie abzugleichen. Er informiert CineImmo unverzüglich über sachlich unzutreffende Darstellungen, insbesondere über nicht vorhandene oder wesentlich abweichend dargestellte Räume, Bauteile, Öffnungen, Ausstattungen, Ausblicke oder Grundstücksmerkmale. Der Kunde darf erkennbar unzutreffende oder irreführende Inhalte bis zur Klärung nicht veröffentlichen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

3.5 Die von CineImmo erstellten Ergebnisse können im Sinne der jeweils anwendbaren Vorschriften ganz oder teilweise KI-generierte oder KI-manipulierte Bild- und Videoinhalte enthalten. Jede Partei erfüllt die gesetzlichen Transparenz-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten, die ihr nach ihrer tatsächlichen Rolle und ihrem eigenen Verantwortungsbereich zwingend obliegen. Zwingende eigene gesetzliche Pflichten von CineImmo werden durch diese AGB nicht auf den Kunden übertragen.

3.6 CineImmo kann dem Kunden zusätzlich zu den regulären Enddateien technisch gekennzeichnete oder mit einem sichtbaren KI-Hinweis versehene Veröffentlichungsversionen bereitstellen. Eine solche Kennzeichnung kann insbesondere durch ein in die Datei eingebranntes Hinweis-Overlay, Metadaten oder andere technisch geeignete Mittel erfolgen. Umfang, Verfügbarkeit und konkrete Ausgestaltung richten sich nach dem zum Zeitpunkt der Bereitstellung angebotenen Funktionsumfang oder einer gesonderten Vereinbarung. Ungekennzeichnete Original- oder Enddateien bleiben hiervon unberührt.

3.7 Der Kunde ist im Verhältnis zu CineImmo für die konkrete Veröffentlichung, Verbreitung und sonstige öffentliche Zugänglichmachung der bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Er prüft vor jeder Veröffentlichung eigenständig, welche gesetzlichen Transparenz- und Kennzeichnungspflichten sowie welche Vorgaben des verwendeten Immobilienportals, sozialen Netzwerks, Werbenetzwerks oder sonstigen Veröffentlichungsdienstes gelten. Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, stellt der Kunde sicher, dass sie klar, verständlich und spätestens bei der ersten Wahrnehmung durch das Publikum erfolgt.

3.8 Der Kunde kann hierfür eine von CineImmo bereitgestellte gekennzeichnete Veröffentlichungsversion oder eine geeignete Kennzeichnungsfunktion der jeweiligen Plattform verwenden. Nutzt der Kunde eine ungekennzeichnete Datei, entfernt, verdeckt oder beschneidet er eine vorhandene Kennzeichnung oder wird ein Plattformhinweis bei Download, Weitergabe oder erneuter Veröffentlichung nicht übernommen, hat der Kunde in eigener Verantwortung eine rechtlich ausreichende gleichwertige Kennzeichnung sicherzustellen. Die Bereitstellung einer Kennzeichnungsoption durch CineImmo entbindet den Kunden nicht von der Prüfung des konkreten Veröffentlichungskontexts.

4. Vertragsschluss und Bestellvorgang

4.1 Die Darstellung von Paketen und Leistungen auf der Website ist noch kein bindendes Vertragsangebot.

4.2 Der Kunde wählt ein Paket, gibt die erforderlichen Angaben ein, lädt die Ausgangsmaterialien hoch und kann seine Eingaben vor Abgabe der Bestellung prüfen und berichtigen. Mit Betätigung des eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichneten Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab.

4.3 CineImmo bestätigt den elektronischen Eingang der Bestellung unverzüglich. Eine reine Eingangsbestätigung stellt nur dann zugleich die Vertragsannahme dar, wenn dies in der Nachricht ausdrücklich erklärt wird. Anderenfalls kommt der Vertrag durch eine gesonderte Auftragsbestätigung, den Beginn der individuell vereinbarten Produktion oder die Bereitstellung des fertigen Ergebnisses zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

4.4 Vertragssprache ist Deutsch. Die Bestelldaten und die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Vertragsbestimmungen werden dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt oder in einer speicherbaren Form zugänglich gemacht.

5. Pflichten des Kunden und Anforderungen an Ausgangsmaterialien

5.1 Der Kunde stellt alle für die Produktion benötigten Materialien und Angaben vollständig, richtig, rechtzeitig und in den im Bestellprozess bezeichneten Dateiformaten und technischen Mindestqualitäten bereit.

5.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien sowie die von ihm gewünschte Bearbeitung und spätere Nutzung rechtmäßig sind. Er versichert insbesondere, über die erforderlichen Urheber-, Marken-, Design-, Eigentums-, Hausrechts- und sonstigen Nutzungsrechte sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen zu verfügen.

5.2a Der Kunde soll nur solche Materialien übermitteln, die für die vereinbarte Immobilienpräsentation erforderlich sind. Er hat erkennbare Personen, lesbare Kfz-Kennzeichen, private Dokumente, Familienfotografien und sonstige nicht erforderliche personenbezogene Inhalte vor der Übermittlung nach Möglichkeit zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden ist nicht Bestandteil der regulären Leistung. Ist sie im Einzelfall erforderlich, muss dies vor der Übermittlung gesondert vereinbart werden; CineImmo darf andernfalls die Annahme oder Bearbeitung des betroffenen Materials ablehnen.

5.3 Der Kunde räumt CineImmo für die Dauer und zum Zweck der Vertragsdurchführung die erforderlichen einfachen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte an den Ausgangsmaterialien ein. Dies umfasst insbesondere Vervielfältigung, technische Speicherung, Formatumwandlung, Schnitt, Retusche, Animation, Vertonung, Kombination mit anderen Produktionsbestandteilen und die technisch erforderliche Übermittlung an sorgfältig ausgewählte Produktions- und Hostingdienstleister.

5.4 Der Kunde stellt sicher, dass Objektangaben, Logos, Kontaktdaten, Energieangaben und sonstige einzubindende Informationen inhaltlich korrekt und für die beabsichtigte Immobilienwerbung verwendbar sind. CineImmo ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Angaben rechtlich oder sachlich zu prüfen.

5.5 Bestehen konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung oder für unrichtige bzw. ungeeignete Materialien, darf CineImmo die Bearbeitung aussetzen und Nachweise, Ersatzmaterial oder eine Klärung verlangen. Hierdurch verursachte Verzögerungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von CineImmo.

5.6 Wird CineImmo wegen einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Abschnitt von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde CineImmo von berechtigten Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. CineImmo informiert den Kunden unverzüglich und gibt ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.

6. Lieferzeit und Mitwirkung

6.1 CineImmo strebt im Regelfall eine Produktionszeit von 2 bis 3 Werktagen an. Diese Angabe ist eine unverbindliche Regellaufzeit und weder eine garantierte Lieferfrist noch ein Fixtermin. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von CineImmo.

6.2 Die Produktionszeit beginnt erst, wenn

  • der Vertrag zustande gekommen ist,
  • sämtliche erforderlichen und technisch nutzbaren Ausgangsmaterialien und Angaben vorliegen,
  • erforderliche Rückfragen oder erforderliche Mitwirkungsentscheidungen beantwortet sind.

6.3 Eine verbindliche Lieferfrist oder ein Fixtermin besteht nur, wenn dies ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. CineImmo informiert den Kunden, sobald eine wesentliche Abweichung von der Regellaufzeit absehbar ist.

6.4 Verzögert sich die Leistung aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

6.5 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CineImmo – insbesondere erhebliche Störungen von Hosting-, Telekommunikations- oder Produktionsdiensten, Ausfälle eingesetzter technischer Systeme, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt – verlängern vereinbarte Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei dauerhafter Unmöglichkeit, bleiben unberührt.

7. Bereitstellung und Ergebniszugang

7.1 Die fertigen Videoinhalte werden digital über einen persönlichen, geschützten Ergebniszugang oder auf einem anderen vereinbarten elektronischen Weg bereitgestellt. Die Bereitstellung an den vereinbarten Zugang gilt als Lieferung.

7.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Kunde darf den Ergebniszugang nur Personen zugänglich machen, die zur Prüfung oder Nutzung des konkreten Projekts berechtigt sind.

7.3 Der Ergebniszugang ist kein dauerhafter Archiv- oder Sicherungsdienst. Sofern nicht ausdrücklich eine längere Frist vereinbart wird, hält CineImmo die fertigen Dateien für 90 Tage ab Bereitstellung zum Abruf bereit. Der Kunde ist für einen rechtzeitigen Download und eine eigene Datensicherung verantwortlich.

7.4 CineImmo darf Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen zurücksetzen oder einen kompromittierten Zugang sperren und stellt dem berechtigten Kunden auf Anfrage neue Zugangsdaten zur Verfügung.

7.5 Sofern keine längere Aufbewahrung vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, darf CineImmo hochgeladene Ausgangsmaterialien, Arbeits- und Zwischenstände sowie fertige Produktionsdateien nach Ablauf von 90 Tagen ab Bereitstellung löschen. Technisch redundante Sicherungskopien können bis zu ihrer routinemäßigen Überschreibung fortbestehen. Eine dauerhafte Archivierung, Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung nach Ablauf der Abruffrist ist nicht geschuldet.

8. Prüfung, freiwillige Änderungen und Mängelrechte

8.1 Der Kunde soll die bereitgestellten Ergebnisse zeitnah auf Vollständigkeit, technische Funktionsfähigkeit und Übereinstimmung mit den vereinbarten Leistungen prüfen und erkennbare Abweichungen möglichst konkret mitteilen. Diese Bitte verkürzt keine gesetzlichen Fristen und begründet keine Ausschlussfrist.

8.2 Eine Abweichung liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil eine gestalterische Entscheidung innerhalb des vereinbarten Briefings nicht dem rein subjektiven Geschmack des Kunden entspricht. Vereinbarte Eigenschaften, Paketbestandteile und objektiv berechtigte Qualitätserwartungen bleiben maßgeblich.

8.3 Beruht eine Beanstandung auf einer vertragswidrigen oder technisch fehlerhaften Leistung, gelten die gesetzlichen Mängelrechte. CineImmo ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

8.4 Eine Korrekturrunde oder sonstige Änderung, die nicht der Beseitigung eines Mangels dient, ist nicht im Vertrag enthalten und wird von CineImmo nicht geschuldet, sofern sie nicht vorab ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurde.

8.5 CineImmo kann Änderungswünsche freiwillig aus Kulanz berücksichtigen. Eine solche Kulanzleistung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, begründet keinen Anspruch auf weitere Änderungen und schafft keine Bindung für künftige Aufträge. CineImmo entscheidet im Einzelfall über Art, Umfang und Umsetzbarkeit. Insbesondere die Neuerstellung KI-generierter oder KI-animierter Sequenzen, die Erzeugung neuer Bildinhalte, ein geändertes Produktionskonzept oder ein grundlegender Neuschnitt können abgelehnt oder nur gegen gesonderte Vergütung angeboten werden. Gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung bei einem Mangel bleiben unberührt.

8.6 Ein gesonderter digitaler Freigabe- oder Abnahmebutton ist nicht vorgesehen. Mit Bereitstellung im Ergebniszugang gilt das Werk als geliefert. Soweit rechtlich eine Abnahme erforderlich ist, gelten die gesetzlichen Regelungen; der Kunde darf die Abnahme eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Werks nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern.

9. Preise, Gutscheine, Rechnung und Zahlung

9.1 Es gilt der im Bestellprozess angezeigte Gesamtpreis des gewählten Pakets einschließlich ausdrücklich ausgewählter Zusatzleistungen und abzüglich wirksam eingelöster Gutscheine.

9.2 CineImmo wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an. Die ausgewiesenen Preise sind die zu zahlenden Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht hinzugerechnet und nicht gesondert ausgewiesen. Ändert sich der umsatzsteuerliche Status von CineImmo, gelten für künftige Bestellungen die im Bestellprozess jeweils ausgewiesenen Preise und Steuerangaben.

9.3 Gutscheine sind nur innerhalb ihrer angegebenen Gültigkeit und Bedingungen einlösbar. Soweit nicht anders ausgewiesen, sind sie nicht auszahlbar, nicht rückwirkend anwendbar und nicht miteinander kombinierbar. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

9.4 Die Rechnung wird nach Fertigstellung elektronisch bereitgestellt oder per E-Mail versandt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, sofern in der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

9.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. CineImmo kann den Ergebniszugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Ankündigung vorübergehend sperren, soweit dies verhältnismäßig ist und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

10. Nutzungsrechte an den Ergebnissen

10.1 An den von CineImmo erstellten Videoinhalten und Produktionsbestandteilen können Urheberrechte, Leistungsschutzrechte oder sonstige Schutzrechte von CineImmo, Mitarbeitenden oder Lizenzgebern bestehen.

10.2 Vorbehaltlich der Regelungen zu Drittbestandteilen gemäß Ziffer 10.5 erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung an den vertragsgemäß gelieferten Enddateien ein umfassendes einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Das Recht umfasst insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, öffentliche Wiedergabe, Bewerbung, Bearbeitung und kommerzielle Verwertung

  • in Immobilienportalen und digitalen Exposés,
  • auf eigenen Websites und Landingpages,
  • auf Social-Media-Plattformen und Videoplattformen,
  • in Präsentationen sowie in digitaler Kundenkommunikation und
  • im Rahmen der eigenen Referenz- und Vermarktungskommunikation,
  • in bezahlter Werbung und sonstigen kommerziellen Kampagnen sowie
  • durch Weitergabe, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung der Enddateien an Dritte.

10.3 Der Kunde darf die Enddateien insbesondere Eigentümern, Auftraggebern, Maklern, Agenturen, Bauträgern, Plattformbetreibern und sonstigen Dritten überlassen, an diese weiterverkaufen und ihnen einfache Nutzungsrechte einräumen. Die Einräumung ausschließlicher Rechte ist nicht umfasst. Der Kunde darf ohne gesonderte Zustimmung keine weitergehenden Rechte einräumen, als ihm nach diesem Vertrag zustehen.

10.4 Der Kunde darf die Enddateien technisch und redaktionell anpassen, insbesondere komprimieren, skalieren, formatgerecht zuschneiden, kürzen, neu zusammenstellen oder mit eigenen zulässigen Text-, Audio- und Brandingelementen verbinden. Veränderungen, die Rechte Dritter beeinträchtigen, Aussagen verfälschen, Kennzeichnungspflichten umgehen oder CineImmo berechtigte Reputationsinteressen verletzen, sind nicht gestattet.

10.5 Die Rechteübertragung gilt nur, soweit CineImmo über die jeweiligen Rechte verfügen darf. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die isolierte Verwertung oder Herauslösung von Musik, Stockmaterial, Schriften, Templates, Grafiken oder sonstigen lizenzierten Bestandteilen außerhalb der fertigen Enddatei. Für einzelne Drittbestandteile können ergänzende Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber gelten. CineImmo verwendet Drittbestandteile nur, wenn deren dokumentierter Lizenzumfang die vereinbarte Nutzung der Enddatei abdeckt, und weist den Kunden auf wesentliche nutzungsbezogene Beschränkungen hin.

Soweit die Enddateien lizenzierte Musik oder andere Drittbestandteile enthalten, dürfen diese ausschließlich als Bestandteil der jeweiligen Enddatei genutzt werden. Eine isolierte Entnahme, Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige eigenständige Verwertung dieser Bestandteile ist nicht gestattet. Automatisierte Rechteprüfungen oder vorläufige Nutzungshinweise einzelner Plattformen können trotz bestehender Lizenz auftreten. CineImmo stellt dem Kunden in diesem Fall auf Anfrage vorhandene Lizenznachweise zur Verfügung und unterstützt in angemessenem Umfang bei der Klärung. Dies gilt nicht, wenn die Beanstandung durch eine nachträgliche Veränderung oder eine nicht vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden verursacht wurde.

10.6 Die Nutzungsrechte nach diesem Abschnitt entstehen ausschließlich mit vollständiger Zahlung der für den Auftrag geschuldeten Vergütung. Vor vollständiger Zahlung darf der Kunde die Enddateien nur intern prüfen und sichern; eine Veröffentlichung, Weitergabe zur Nutzung, Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung ist bis dahin nicht gestattet.

10.7 CineImmo nutzt Ausgangsmaterialien oder fertige Ergebnisse nur mit einer vorherigen, gesonderten Zustimmung des Kunden für eigene Referenz-, Portfolio- oder Werbezwecke. Eine solche Zustimmung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Vertragserfüllung.

11. Veröffentlichung und Verantwortung des Kunden

11.1 Der Kunde entscheidet, ob, wo, wann und in welchem Zusammenhang die Ergebnisse veröffentlicht, verbreitet oder sonst öffentlich zugänglich gemacht werden. Er ist für die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung sowie für die Einhaltung der dabei geltenden gesetzlichen Informations-, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten und der Bedingungen der verwendeten Portale, Plattformen, Werbenetzwerke und sonstigen Verbreitungswege verantwortlich, soweit diese Pflichten seinen Verantwortungsbereich betreffen.

11.2 Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob für KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte eine Offenlegung nach der Verordnung (EU) 2024/1689, nach ergänzenden gesetzlichen Vorschriften oder nach Plattformbedingungen erforderlich ist. Ist eine Kennzeichnung erforderlich, sorgt der Kunde dafür, dass sie beim jeweiligen Publikum spätestens bei der ersten Wahrnehmung klar, verständlich und hinreichend erkennbar erscheint.

11.3 Eine native Kennzeichnungsfunktion einer Plattform kann vom Kunden genutzt werden, wenn sie im konkreten Veröffentlichungskontext eine den geltenden Anforderungen entsprechende sichtbare Offenlegung bewirkt. Der Kunde kontrolliert nach der Veröffentlichung, ob der Hinweis tatsächlich angezeigt wird. Wird eine Datei heruntergeladen, weitergegeben, außerhalb der Plattform verwendet oder erneut veröffentlicht, prüft der Kunde die Kennzeichnung für diesen neuen Nutzungskontext erneut.

11.4 Stellt CineImmo eine mit einem sichtbaren KI-Hinweis oder einer technischen Markierung versehene Veröffentlichungsversion bereit, handelt es sich um eine unterstützende Kennzeichnungsoption. Der Kunde entscheidet anhand des jeweiligen Nutzungskontexts, ob diese Version verwendet oder eine gleichwertige Plattformkennzeichnung eingesetzt wird. Eine erforderliche Kennzeichnung darf nur entfernt, verdeckt, beschnitten oder unkenntlich gemacht werden, wenn der Kunde gleichzeitig eine andere rechtlich ausreichende Kennzeichnung sicherstellt. CineImmo erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine bestimmte Kennzeichnungsform ohne Berücksichtigung des konkreten Veröffentlichungskontexts sämtliche Pflichten des Kunden erfüllt.

11.5 Der Kunde stellt CineImmo von berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Veröffentlichung, einer Verletzung seiner Kennzeichnungs- oder Transparenzpflichten oder der Entfernung, Verdeckung oder Unkenntlichmachung einer erforderlichen Kennzeichnung beruhen. Dies gilt auch für angemessene behördlich veranlasste Kosten, soweit deren Überwälzung rechtlich zulässig ist. Eigene zwingende gesetzliche Pflichten und eigenes Verschulden von CineImmo bleiben unberührt.

11.6 Der Kunde darf Inhalte nicht veröffentlichen, wenn ihm bekannt ist, dass sie die Immobilie in einem für Interessenten erheblichen Punkt sachlich falsch oder irreführend darstellen. Er informiert CineImmo in diesem Fall und ermöglicht eine Prüfung und gegebenenfalls Korrektur.

11.7 CineImmo übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein bestimmtes Immobilienportal, soziales Netzwerk oder sonstiger Drittanbieter die bereitgestellten Dateien dauerhaft akzeptiert, unverändert wiedergibt, Kennzeichnungen unverändert übernimmt oder seine technischen und rechtlichen Anforderungen nicht ändert. CineImmo schuldet jedoch die bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarten Dateiformate und technischen Eigenschaften.

12. Haftung

12.1 CineImmo haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet CineImmo nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

12.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von CineImmo.

13. Kündigung und Beendigung vor Fertigstellung

13.1 Die gesetzlichen Rechte zur Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrags bleiben unberührt.

13.2 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, kann CineImmo die gesetzlich vorgesehene Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass CineImmo keine oder geringere Ansprüche zustehen.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu Betroffenenrechten enthält die gesonderte Datenschutzerklärung von CineImmo. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden ist nicht Bestandteil der regulären Leistung. Soweit sie für einen Sonderauftrag erforderlich ist, setzt die Bearbeitung eine vorherige gesonderte Vereinbarung voraus.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von CineImmo. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.